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"Lehrlinge" bei Zahnärzten?

Mit 1. Juli 2009 wurde durch eine spezielle Verordnung der „Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz“ als Ausbildungsversuch eingerichtet, in welchen man bis zum Ablauf des 30.06.2014 eintreten kann.
Dazu erhielten wir dankenswerterweise von der Zahnärztekammer folgende Auskunft:

Zur Zeit ist noch nicht klar, wo dieser Ausbildungsversuch starten wird. In dieser Verordnung ist zwar keine räumliche Begrenzung vorgesehen, der Ausbildungsversuch kann daher theoretisch in jedem Bundesland stattfinden. In welchem Bundesland sich aber schließlich eine Berufsschule finden wird, die einen entsprechenden Zweig einrichtet und außerdem Zahnärzte, die Lehrlingsausbildner sein wollen, ist zur Zeit nicht bekannt.

Erlauben Sie uns eine kleine Anmerkung:
Bisher gab und vorläufig weiterhin gibt es die „Zahnärztliche Assistentin in Ausbildung“. Diese unter Zahnärzten so genannten „Anlernlinge“ sind keine Lehrlinge nach dem Lehrlingsausbildungsgesetz, sondern ganz „normale“ Angestellte, wie auch Ihre fertig ausgebildete Assistentin. Was für den Dienstgeber den großen Vorteil hat, dass diese „Anlernlinge“ auch während der drei Ausbildungsjahre nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes jederzeit gekündigt werden können.

Dies wird, sollte nach dem Ausbildungsversuch der Lehrberuf eingeführt werden, nicht mehr so einfach der Fall sein. Dienstgeber können ein Lehrverhältnis mit einem Lehrling während der dreijährigen Lehrzeit nur sehr schwer und mit bestimmten Voraussetzungen auflösen. So gesehen käme es – das wissen wir aus unserer langjährigen Erfahrung – mit Sicherheit zu einer arbeitsrechtlichen Verschlechterung der Dienstgeber, falls der Lehrberuf tatsächlich eingeführt wird.

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