 |
Ein- und Austritte von Mitarbeitern
- sensibel und kostspielig
Was ist dabei zu beachten und welche Daten werden benötigt?
EINTRITTE:
Der neue Mitarbeiter muss bereits VOR seinem 1. Arbeitseinsatz bei der Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldet sein. Je früher Sie uns die vollständigen Daten liefern, desto schneller und optimaler können wir alles vorbereiten und melden. Im Regelfall wissen Sie ja schon Tage bis Wochen vorher Bescheid, daher unsere große Bitte:
Gleich eine Info an uns und nicht bis zuletzt warten!
Damit für Sie in allen Personalfragen von Anfang an alles korrekt und sorgenfrei läuft, haben wir für Sie folgende Checkliste der relevanten Daten zusammengestellt:
> Nachname, Vorname
> Geburtsdatum
> Sozialversicherungsnummer
> Wohnort, Straße
> Staatsbürgerschaft
> Familienstand
> Bankverbindung
> Eventuelle Vordienstzeiten
> Ab wann bei Ihnen beschäftigt?
> Als was bei Ihnen beschäftigt (= Tätigkeit)?
> Welcher Lohn, welches Gehalt soll ausbezahlt werden (brutto oder netto)?
> Wie viele Stunden in der Woche sollen gearbeitet werden?
Mit diesen Daten können wir auch gleich einen für Sie optimalen Dienstvertrag erstellen.
AUSTRITTE:
Wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, so kann dies die verschiedensten Gründe haben. Für die Abmeldung bei der GKK, aber auch für die arbeitsrechtliche Beurteilung der Endabrechnung, ist der Austrittsgrund von enormer Wichtigkeit.
Um Sie auch hier wieder mit unserem "Rundum-Sorglos-Paket" zu unterstützen, stellen wir Ihnen eine Auflistung der gängigsten Austrittsgründe zur Verfügung:
> Kündigung durch den Dienstgeber
> Kündigung durch den Dienstnehmer
> Lösung in der Probezeit durch den Dienstgeber
> Lösung in der Probezeit durch den Dienstnehmer
> Einvernehmliche Lösung
> Zeitablauf (bei befristeten Dienstverhältnissen)
> Berechtigter vorzeitiger Austritt wegen ...
> Fristlose Entlassung wegen ....
> Mehr als 1 Monat unbezahlter Urlaub
> Pensionierung
> Unberechtigter vorzeitiger Austritt
> Sonstige Gründe (bitte genau mitteilen, welche)
Tipp: Halten Sie bei Kündigungen unbedingt die Kündigungsfrist ein! Jede Auflösung eines Dienstverhältnisses sollte aus Beweisgründen unbedingt schriftlich erfolgen (teilweise ist die Schriftlichkeit auch durch Kollektivvertrag oder Dienstvertrag vorgeschrieben)! Rufen Sie bitte rechtzeitig bei uns an - wir beraten Sie gerne und können Ihnen viel Geld und Ärger ersparen.
Für eine optimale Beratung und korrekte Erstellung der Endabrechnung haben wir wiederum eine Checkliste der maßgeblichen Parameter für Sie bereitgestellt:
> Austrittsgrund (siehe nächster Punkt)
> Abmeldedatum (= Austrittsdatum)
> Offener Urlaub - ja, nein? Wenn ja, wie viel?
> Sind noch offene Mehr-/Überstunden auszuzahlen? Wenn ja, wie viel?
Resümee:
Sowohl bei der Neuaufnahme von Mitarbeitern als auch bei der Auflösung von Dienstverhältnissen gibt es einerseits zahlreiche Fallstricke, anderseits aber auch einiges an Optimierungspotential. Daher empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor vollzogenen Handlungen mit unserer Personalverrechnung zu beraten. Insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten ist damit zu rechnen, dass sich der Dienstnehmer bei der Arbeiterkammer ausgiebig über seine Rechte informiert wird und unter Umständen auch zu unfairen Handlungen und Forderungen fähig ist.
Der Personalbereich ist einer der sensibelsten Faktoren und wesentlicher Kostentreiber, der die Rentabilitätskennzahlen einer Ordination empfindlich beeinflusst. Daher sollte nicht erst bei Meinungsverschiedenheiten, sondern immer bereits auch prophylaktisch professioneller Rat eingeholt werden. Wir verfügen vor allem auch in Bezug auf Lohnverrechnung und Arbeitsrecht über ein speziell auf die ärztliche Ordination ausgerichtetes Spezial-Know-How und stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Formular: Dienstnehmerdatenblatt
|
 |
|
© Copyright 2012 Team Jünger Steuerberater OG Impressum |