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Hinweis zum neuen KV für Turnusärzte bei Ärzten

Wir berichteten an dieser Stelle, dass es ab 01.01.2010 erstmalig einen eigenen Kollektivvertrag für bei Ärzten angestellte Turnusärzte gibt.

Achtung! Die Mindestlöhne in diesem Kollektivvertrag sind für 30 Wochenstunden fixiert. Damit allerdings ein Turnus angerechnet wird, muss der/die Turnusarzt/-ärztin für MINDESTENS 35 Wochenstunden beschäftigt werden. Es MUSS somit das KV-Mindestgehalt aliquot von 30 auf 35 Wochenstunden angehoben werden!

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