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Gewinnregulierung und Steuerplanung
Im Herbst wird es Zeit für eine Zwischengewinnermittlung
Mit Ablauf diesen Monats wird es langsam Zeit, sich mit der Gewinnregulierung und Steuerplanung für das Jahr 2011 zu beschäftigen. Alle, die ihr steuerpflichtiges Einkommen mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können Ihre Gewinne durch Verschiebemaßnahmen in einem nicht zu unterschätzenden Maße regulieren. Ärztinnen und Ärzte gehören i.d.R. zu dieser Gruppe der Einnahmen-Ausgaben-Rechner und können daher dieses Potential sehr gut nutzen.
Wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie Sie diese einfache Möglichkeit der Steuerplanung am besten nutzen können. Interessant dabei ist, dass besonders auch in gewinnschwachen Jahren (siehe unten) bei bestimmten Konstellationen, einige Tausend Euros herausgeholt werden können. Aber nun zunächst zu den gewinnstaken Praxen:
Gewinnregulierung in ertragsstarken Jahren
Hier gilt es die nahende Einkommensteuernachzahlung für das ablaufende Jahr möglichst gering zu halten, indem Gewinn in das nächste Jahr verschoben wird. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn akuter höherer Geldbedarf besteht z.B. für Grundkauf, Hausbau oder der gleichen. Oft liegt der Nutzen aber auch einfach darin, die Liquidität bei stark steigenden Umsätzen einfach so lange wie möglich für weitere Investitionsprojekte im Unternehmen zu halten. Können nun Teile des Gewinnes in das Folgejahr verschoben werden, so wird nicht nur die Steuernachzahlung des ablaufenden Jahres ins nächste Jahr verschoben, sondern auch die Einkommensteuervorauszahlung für das Folgejahr auf möglichst niedrigem Stand gehalten.
Die Technik ist ganz einfach:
• Legen Sie die noch für dieses Jahr zu stellenden Honorarnoten so, dass der Zahlungseingang erst im nächsten Jahr erfolgen kann.
• Bei großen Rechnung, die bereits hinausgegangen sind, empfiehlt es sich mit dem Patienten als Zahlungstermin Jänner 2012 zu vereinbaren. Je früher Sie Ihr optimales Verschiebungspotential kennen, desto effektiver können Sie hier vorgehen.
• Bezahlen Sie alle offenen Eingangsrechnungen noch bis zum 31.12. diesen Jahres.
• Decken Sie sich noch heuer ausreichend mit Ärztematerial, Handelswaren (Hausapotheke, Kontaktlinsen, Nahrungsergänzungsmittel etc.) und sonstigem Material ein und bezahlen Sie auch dieses noch heuer.
• Geben Sie alle anstehenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten noch heuer in Auftrag.
• Leisten Sie für bereits in Auftrag gegebene Aufträge und Bestellungen Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen.
Für Spitzensteuerzahler mit einem Höchststeuersatz von 50% bedeutet eine gekonnte Verschiebung von z.B. 30.000 € eine Steuerersparnis bis zu 15.000 €. Aber auch bei niedriger Gewinnerwartung sind einige Tausender drin.
Gewinnregulierung bei ertragsschwachen Jahren
Diese Situation entsteht meist in der Anlaufphase (insbesondere im 1. Jahr, wenn die Ordinationseröffnung gegen Jahresende erfolgt) und bei langfristiger Arbeits- bzw. Betriebsunterbrechung (Krankheit, Unfall). Da wir in Österreich einen progressiven Steuertarif haben, ist der Steuersatz von der Gewinnhöhe abhängig. So zahlt man erst ab einem Jahresgewinn von 60.000 € die berühmt berüchtigten 50 %. Darunter liegt der Grenzsteuersatz bei 43,214 % und bis zu einem Einkommen von 25.000 € bei vergleichsweise günstigen 36,5 %. Die ersten 11.000 € vom Gewinn sind vollkommen steuerfrei. Lässt man den Dingen freien Lauf, so kann es passieren, dass die unteren Progressionsstufen in gewinnschwachen Jahren leer bleiben und so verpuffen. Gelingt es nun, Einkommensteile der Folgejahre vorzuziehen, so können die unteren Progressionsstufen aufgefüllt und genützt werden. Wie das folgende Beispiel zeigt, kann dies Tausende von Euros bringen:
Dazu ein Beispiel siehe unten.
Die Steuerpflicht beginnt erst ab ca. 11.000 €. Wie das Beispiel zeigt, geht bei einem Einkommen von Null dieser steuerfreie Betrag verloren!
Werden nun Einnahmen oder Ausgaben in Höhe von 11.000 € vorgezogen, ergibt sich dadurch für das Eröffnungsjahr immer noch keine Einkommensteuer. Im Folgejahr vermindert sich der Gewinnausweis dadurch aber um diese 11.000 €. Bei einer angenommenen Progression 2012 von 50 % bedeutet dies eine Steuerersparnis von 5.500 €!
Tipp: Noch vorteilhafter ist es, einen wesentlich höheren Betrag, z.B. 25.000 € zu verlagern. Gelingt es z.B. heuer aus einem voraussichtlichen Nullergebnis einen Gewinn von 25.000 € zu machen, so fallen heuer zwar 5.110 € an Steuern an, im Folgejahr führt dies aber bei der angenommenen Progression von 50 % zu einer Steuerersparnis von 12.500 €. Unter dem Strich haben Sie damit 7.390 € lukriert.
Die Technik ist wiederum ganz einfach:
• Rechnen Sie bereits erbrachte Leistungen umgehend ab.
• Bemühen Sie sich um den Eingang noch ausstehender Honorarnoten bis spätestens 31.12.
• Überlegen Sie die Möglichkeit z.B. bei gut bekannten Patienten auf die von Ihnen im nächsten Jahr zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen einzuheben.
• Nützen Sie die Ihnen gewährten Zahlungsziele bzw. versuchen Sie diese bis 1/2012 zu verlängern.

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