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Abfertigung für selbständige Ärzte
Ab 1.1.2008 gibt es die Abfertigung NEU auch für Selbständige und freiberuflich Tätige.
Damit haben auch Sie die Möglichkeit, Beiträge in Ihre persönliche Vorsorge zu leisten so wie Sie es derzeit schon für Ihre Mitarbeiter/innen handhaben.
Sie können daher Kapital aus Ihrer Ordination steuersparend in Ihre private Vorsorge übertragen.
Wie geht das?
Sie werden im Regelfall von der Mitarbeitervorsorgekasse schriftlich aufgefordert, von dem Modell gebrauch zu machen. Ab 2008 leisten Sie 1,53% Ihres Gewinnes für die Selbständigen Vorsorge. Der maximale Betrag wird dabei 841,81 betragen (entspricht 1,53% der Höchstbeitragsgrundlage des Jahres 2008). Wie auch für Ihre Mitarbeiter/innen werden die Beiträge gemeinsam mit Ihren Sozialversicherungsbeiträgen eingehoben und an die Mitarbeitervorsorgekasse Ihrer Wahl zur Veranlagung weitergeleitet.
Ihre Steuervorteile:
Die Beträge sind als Betriebsausgabe voll absetzbar
Steuerfreie Veranlagung in der Mitarbeitervorsorgekasse
Steuerfreie Rente ab Pensionsantritt oder
im Falle einer einmaligen Kapitalauszahlung mit nur 6% versteuert.
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