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Anhebung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1.7.2008

Als Reaktion auf die steigenden Treibstoffpreise hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 28.5.2008 die Anhebung von Pendlerpauschale und Kilometergeld vereinbart. Die Erhöhungen werden bereits mit 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Kleines Pendlerpauschale (jährliche Beträge):
0 - 20 km ................ 0,--
20 - 40 km ............ 630,--
40 - 60 km .......... 1.242,--
darüber ............. 1.857,--

Großes Pendlerpauschale (jährliche Beträge):
2 - 20 km ............. 342,--
20 - 40 km .......... 1.356,--
40 - 60 km .......... 2.361,--
darüber ............. 3.372,--

Hinweis: Für das kleine Pendlerpauschale ist lediglich die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort ausschlaggebend, das große Pendlerpauschale steht hingegen nur zu, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel entweder nicht vorhanden oder dessen Nutzung nicht zumutbar ist.

Kilometergeld:
Das amtliche Kilometergeld wird von derzeit 0,376 Euro auf 0,42 Euro angehoben.


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