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Good News von der Steuer

Das Jahr 2007 bringt Steuergeschenke für Klein- und Mittelbetriebe

Wir freuen uns, Ihnen heute gleich drei gute Nachrichten überbringen zu dürfen. Im Wonnemonat Mai wurde im Parlament das so genannte KMU-Förderungsgesetz 2006 beschlossen. Die Abkürzung KMU steht dabei für Klein- und Mittelbetriebe und betrifft diesmal vor allem Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Im Folgenden informieren wir Sie über die drei Highlights dieses Förderpaketes:

1. Bis zu 10 % des Gewinnes ab 2007 steuerfrei

Ab 2007 bleiben Gewinne, die von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für Investitionszwecke im Unternehmen belassen wurden, bis zu einem bestimmten Umfang steuerfrei. Die steuerliche Begünstigung beträgt maximal 10 % des Gewinnes, wenn und insoweit diesem Betrag Investitionen von begünstigten Wirtschaftsgütern im gleichen Kalenderjahr gegenüberstehen. Sind die Investitionen geringer als die 10- %-Grenze, so ist die Begünstigung mit der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten begrenzt. Insgesamt ist die Begünstigung je Steuerpflichtigem mit 100.000 Euro pro Jahr begrenzt. Der so ermittelte Freibetrag für investierte Gewinne mindert die Steuerbemessungsgrundlage.

Beispiel:
Die Investitionen 2007 betragen 8.000 Euro, der Gewinn (vor Freibetrag) 70.000 Euro, daher maximaler Freibetrag 7.000 Euro, zu versteuern sind daher 63.000 Euro.

Begünstigt ist die Neuanschaffung von abnutzbarem körperlichen Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren. Ausgenommen sind Gebäude, Pkw, Luftfahrzeuge, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Begünstigt ist auch die Anschaffung von bestimmten Wertpapieren. Die Möglichkeit, für die betreffenden Investitionen die normale Afa geltend zu machen, bleibt davon unberührt. Das bedeutet im Klartext, dass der Fiskus Ihnen bei einem Spitzensteuersatz von 50 % tatsächlich bis zu 100 % der getätigten Investitionen bezahlt. Nämlich 50 % Steuervergütung über den oben beschriebenen neuen Freibetrag und 50 % über die ganz normale Jahresafa.


2. Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Weiters erfolgt bei "Einnahmen-Ausgaben-Rechnern" ab 2007 die Ausweitung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Verlusten auf die jeweils letzten drei Jahre. Von den Gewinnen des kommenden Jahres können somit Verluste, die in den Jahren 2004, 2005 und 2006 entstanden sind, in Abzug gebracht werden.

Bisher konnten bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nur Verluste der drei allerersten Betriebsjahre in spätere Gewinnjahre vorgetragen werden.


3. Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer

Eine weitere Maßnahme ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes. Unternehmen sollen künftig nur mehr dann Umsatzsteuer für ihre Leistungen verrechnen müssen, wenn ihr Jahresumsatz über 30.000 Euro liegt. Derzeit liegt die Grenze bei 22.000 Euro. So wie bisher kann auch der "neue" Kleinunternehmer selbstverständlich freiwillig mittels eines so genannten Regelbesteuerungsantrages zur Umsatzsteuerpflicht optieren.

Ein Tipp dazu: Es ist durchaus legal, Umsätze vom heurigen Jahr ins nächste Jahr zu verschieben, um damit sowohl heuer unter der alten Grenze und nächstes Jahr unter der neuen Grenze zu bleiben. Sprechen Sie aber darüber mit Ihrem Steuerberater, denn eine Verschiebung hat auch einkommensteuerliche Folgen, die mit bedacht werden müssen.


4. Resümee

Rechtzeitig vor Auslaufen der Legislaturperiode hat die Bundesregierung den Klein- und Mittelunternehmern nun tatsächlich noch ein paar schöne Steuergeschenke beschert. Auch wenn der Zusammenhang mit den nahenden Wah-len sichtbar ist und es sich leider wieder nur um punktuelle Maßnahmen handelt, das KMU-Paket 2006 ist höchst erfreulich. Sowohl für gewinnstarke Unternehmen als auch für jene, die in den letzten Jahren Verluste schrieben, gibt es Grund zum Jubeln. Dafür sorgen eine neuartige Investitionsförderung sowie die Möglichkeit des Verlustvortrages der jeweils letzten drei Jahre für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 2007. Sensationelle 10 % des Gewinnes bis zu 100.000 Euro werden steuerfrei belassen, insoweit dieser Betrag im Unternehmen reinvestiert wurde. Aufatmen können auch jene Kleinunternehmer, deren Umsätze bereits knapp an die "alte" Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro heranreichen. Mit der Erhöhung dieser Grenze auf 30.000 Euro brauchen sie in Zukunft nicht mehr so bald um die Möglichkeit der Umsatzsteuerfreiheit zittern.


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