 |
Halbierung der Umsatzsteuer auf Medikamente ab 1.1.2009
Im Parlament wurde durch den Nationalrat am 24.9.2008 bekanntlich beschlossen, dass die Umsatzsteuer auf Arzneiwaren von 20 auf 10 Prozent abgesenkt wird. Die Reduktion soll ab dem 1. Jänner 2009 gelten.
Bei allen Patienten, welche die Medikamente ohne Rezept kaufen, wird sich dies direkt spürbar auswirken. Anders verhält es sich bei allen rezeptpflichtigen Medikamenten, da hier die Ersparnis über den billigeren Einkauf der Sozialversicherungsträger hereingespielt wird.
Der endgültige Gesetzestext ist rechtskräftig, daher sollten alle Ärzte, welche Medikamente abgeben, rechtzeitig beginnen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Betroffen sind vor allem alle Ärzte für Allgemeinmedizin mit Hausapotheken.
Die Neuregelung gilt nur für Arzneiwaren, bei anderen in Arztpraxen fallweise verkauften Produkten tritt keine Änderung ein.
Es muss sichergestellt sein, dass mit Beginn des neuen Jahres geänderte Preislisten für die abgegebenen Medikamente bereit liegen oder in der EDV- Anlage gespeichert sind. Sollten übrigens nach dem Jahreswechsel Zahlungen säumiger Patienten erfolgen, welche ihr Medikament noch im alten Jahr bezogen, aber noch nicht bezahlt haben, haben diese noch den alten Preis zu entrichten; Der Arzt muss dafür auch die volle Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
|
 |
|
© Copyright 2012 Team Jünger Steuerberater OG Impressum |