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Neue SV-Werte ab 2009
Mit 1.1.2009 erhöht sich wieder die Geringfügigkeitsgrenze für Dienstnehmer. Sie beträgt für 2009 monatlich 357,74 . Tritt ein Dienstnehmer neu in Ihren Betrieb ein und liegt sein Lohn/Gehalt unter diesem Wert, so ist er in der Sozialversicherung nur unfallversichert. Für tageweise beschäftigte Aushilfen liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei täglich 27,47 .
Gleichzeitig wird auch der Grenzwert für die pauschalierte Dienstgeberabgabe auf monatlich 536,61 angehoben.
Sie wissen vielleicht: Übersteigt in einem Monat die Bruttolohnsumme aller bei Ihnen geringfügig beschäftigten Dienstnehmer diesen Wert, dann sind für alle diese betroffenen Dienstnehmer höhere Sozialversicherungsabgaben (nämlich 17,8% anstatt nur 1,4%) zu entrichten.
Wie jedes Jahr wird auch 2009 die Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung wieder angehoben. Sie beträgt ab 1.1.2009 monatlich 4.020 bzw. täglich 134 .
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