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Neuer Kollektivvertrag für Angestellte bei Zahnärzten ab 2008
Ab 1.1.2008 gilt für die Angestellten bei Zahnärzten ein neuer Kollektivvertrag. Dabei wurde nun der vom Gesetzgeber geforderte Mindestlohn von brutto 1.000,-- ausverhandelt (gilt allerdings erst ab dem 1. Berufsjahr nach der Ausbildung). Gerne übermitteln wir Ihnen auf Anforderung den neuen Kollektivvertrag. Sie können ihn aber auch direkt von der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer (Bereich "Downloadcenter") herunterladen.
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