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Achtung vor nicht deklarierten Kapitaleinkünften aus dem Ausland!

EU-Meldeverfahren im Laufen

Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet wurde, müssen Sie seit einiger Zeit damit rechnen, dass im Ausland anfallende Zinsen an Ihr Finanzamt in Österreich gemeldet werden. Außer Belgien und Luxemburg melden alle EU-Staaten Zinsauszahlungen an Österreicher der hiesigen Finanz. Dasselbe gilt für Zinszahlungen aus den abhängigen oder assoziierten Gebieten Aruba, den Cayman Islands und den Turks and Caicos Islands.

Gemeldet werden Zinsen, die nach dem 30. Juni 2005 angefallen sind. Die Meldung hat bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zu erfolgen. Damit sind die ersten Meldungen vermutlich im Juni 2006 eingetrudelt. Sollten Sie nach dem 30. Juni 2005 Zinsen aus Veranlagungen in den betroffenen Ländern lukriert haben und wurden diese Einkünfte in der Vergangenheit nicht deklariert, so empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Steuerberater in dieser Sache Kontakt aufzunehmen. Sobald dem österreichischen Fiskus die betreffenden Zinszahlungen bekannt sind, wird er sich nämlich nicht nur für die bisher in Österreich nicht versteuerten Zinsen interessieren, sondern darüber hinaus im einen oder anderen Fall auch Nachforschungen über die Herkunft des zu Grunde liegenden Vermögens anstellen.


Tipp

Wenn Sie rechtzeitig handeln, kann mit Hilfe einer Selbstanzeige noch eine Sanierung alter Zeiten erfolgen. Rechtzeitig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Selbstanzeige jedenfalls vor Verfolgungshandlungen seitens der Finanz erfolgen muss. Eine nach den Kriterien der Finanz korrekte und rechtzeitig eingebrachte Selbstanzeige hat strafbefreiende Wirkung und kann Sie so vor einem möglichen Strafverfahren schützen.


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