 |
Steuer-Spar-Checkliste
für Ärztinnen und Ärzte zum Jahresende 2007
... 10 Informationen die sich lohnen!!
1. FBIG - DAS HIGHLIGHT 2007 Spitzensteuersatz von 50% passé!
Wie bereits mehrfach berichtet können Einahmen-/Ausgabenrechner 2007 bis zu 10% der Gewinne steuerfrei lukrieren, wenn sie dafür bestimmte begünstigte Investitionen tätigen (Freibetrag für investierte Gewinn, kurz: FBIG). Wenn Sie den Freibetrag für investierte Gewinne voll ausschöpfen, senken Sie im Jahr 2007 den Spitzensteuersatz auf maximal 45%!
2. GEWINNPLANUNG ZUM JAHRESENDE
Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben und/oder Verschieben von Einnahmen hinter den 31.12.2007 oder umgekehrt können Sie Ihre Steuern steuern. Diese Verschiebetechnik ist ein Klassiker mit großer Wirkung und funktioniert nach wie vor. ACHTUNG! Auch wenn viele der Meinung sind, dass durch einen höheren Gewinn 2007 ein höherer Freibetrag für investierte Gewinne lukriert werden kann, so beachten Sie, dass Sie einerseits durch diesen höheren Gewinn die Einkommensteuerbelastung vorziehen (Zinseffekt!) und andererseits auch früher mit höheren Einkommensteuervorauszahlungen belastet werden! Dadurch wird Ihre Liquidität verringert. Speziell bei extremen Verschiebungen im Einnahmen-/Ausgabenbereich kann folgendes Problem auftreten: Aufgrund der verpflichtenden elektronischen Einreichung Ihrer Steuererklärungen inklusive Betriebskennzahlen wird beim Finanzamt automatisch eine so genannte Auffälligkeitsprüfung durchgeführt. Damit hat das Finanzamt unter Umständen einen Anlass für eine Betriebsprüfung, wenn Abweichungen in größerem Umfang aufscheinen! TIPP: Die Verschiebetechnik daher mit Maß und Ziel anwenden! Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserer Extrabeilage zum FBIG 2007. Und weiter geht es mit den Freibeträgen!
3. BILDUNGSFREIBETRAG ODER BILDUNGSPRÄMIE
Gönnen Sie Ihre Mitarbeiter externe Aus- und Fortbildungskurse! Neben der vollen Absetzbarkeit der Ausgaben, können Sie einen zusätzlichen Bildungsfreibetrag von 20% der Kosten geltend machen, der genauso wie beim Freibetrag für investierte Gewinne Ihre Steuerbemessungsgrundlage schmälert!
4. WEIHNACHTSFEIER
Für Betriebsveranstaltungen stehen Ihnen pro Mitarbeiter jährlich 365 steuerfrei zu.
5. GESCHENKE FÜR MITARBEITER
Sie können Warengutscheine, Geschenkmünzen oder Sachgeschenke in der Gesamthöhe von maximal 186 pro Dienstnehmer und pro Kalenderjahr verschenken, ohne dass Sie irgendwelche Abgaben bezahlen müssen. Haben Sie noch keine Geschenke an Mitarbeiter vergeben, so ist Weihnachten ein schöner Anlass. TIPP > GUTSCHEINE: JA BARGELD: NEIN
6. STEUERFREIE ZUKUNFTSSICHERUNG DER MITARBEITER
Die Bezahlung von Prämien für Zukunftssicherung (Er- und Ablebensversicherungen, Pensionskassenbeiträge) sind bis zu 300 pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und voll betrieblich absetzbar. Es ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten, d.h. eine entsprechende Zusage kann nur an alle zusammen oder nach bestimmten Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen angeboten werden.
7. STEUERSCHONENDE SPEKULATION
Verkäufe von Wertpapieren innerhalb eines Jahres oder Verkäufe von privaten Immobilien innerhalb von 10 Jahren lösen einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn aus. Dies kann oftmals leicht vermieden werden > Achten Sie auf die Fristen! Bis zu einem Spekulationsgewinn von 440 pro Jahr wird keine Steuer eingehoben. TIPP: Private Fremdwährungskredite nicht innerhalb von einem Jahr in den Euro wechseln!
8. TOPF-SONDERAUSGABEN ...
... aus dem richtigen Topf nehmen!
Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung und sanierung, junge Aktien und Genussscheine können, wenn auch sehr eingeschränkt, steuerlich verwertet werden. Ab einem Einkommen von 36.400 vermindert sich der absetzbare Betrag kontinuierlich, bis bei 50.900 davon nichts mehr übrig bleibt. Sonderausgaben soll jener Partner tragen, der das geringere Einkommen erzielt!
9. DAUERBRENNER VERLUSTBETEILIGUNGEN ...
... in letzter Minute!
Durch Erwerb einer Beteiligung an einem verlustbringenden Unternehmen oder einer Liegenschaft zur Vermietung, können die Verluste mit anderen positiven Einkünften gegenverrechnet werden und kürzen so die Steuerbemessungsgrundlage des laufenden Jahres. ACHTUNG! Steht bei einer Verlustbeteiligung die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund, so werden die erzielten Verluste steuerlich nicht anerkannt. Nach wie vor akzeptiert werden Bauherrenmodelle und Vorsorgewohnungen, wenn dargestellt wird, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein Gesamtüberschuss des betreffenden Objektes erzielt werden kann. TIPP: Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem Geschmack aus und lassen Sie es vor Unterfertigung von uns auf die steuerliche Verwertbarkeit prüfen.
10. ORDNUNG FÜHRT ZU ALLEN TUGENDEN ...
... was aber führt zur Ordnung? (Thomas von Aquin) Unser Steuertipp dazu: Gleich nach Silvester 2007 mit dem Entsorgen der Unterlagen bis einschließlich 2000 für Ordnung sorgen. AUSNAHME: Unterlagen, die für anhängige Berufungsverfahren, gerichtliche oder behördliche Verfahren von Bedeutung sind, sowie Aufzeichnungen und Unterlagen betreffend Grundstücke haben eine 12-jährige Aufbewahrungspflicht.
|
 |
|
© Copyright 2012 Team Jünger Steuerberater OG Impressum |