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Tipps rund um den Ferialjob Ihres Nachwuchses

So löblich es ist, wenn Ihre Sprösslinge in den wohlverdienten Ferien sich nicht nur ausruhen, sondern auch ein paar Euro dazu verdienen wollen, so unangenehm kann es werden, wenn einige Spielregeln nicht beachtet werden oder nicht bekannt sind. Hier daher rechtzeitig vor dem kommenden Sommer die wichtigsten Tipps zu diesem Thema.

• Lassen Sie die „Ferialjob-Gehaltsabrechnungen“ Ihrer Kinder von uns überprüfen. Etwaige Fehlberechnungen – und solche kommen öfter vor, als man glauben möchte - können dann sofort beim jeweiligen Dienstgeber reklamiert werden.

• Es ist wichtig, bei der Bewerbung die Art des Ferialjobs (Ferialpraktikant, Ferialarbeitnehmer oder Volontär) klarzustellen. Besonders die Höhe der zustehenden Bezüge ist sehr unterschiedlich geregelt.

• Ab einem Monatsbrutto von 1.127 € fällt in der Regel Lohnsteuer an, die automatisch vom Dienstgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Zur Vollversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung kommt es bereits bei einem Monatsverdienst von mehr als 349,01 € (Geringfügigkeitsgrenze). Mitunter liegt das Einkommen aus der Ferienzeit zwar über den maßgeblichen Monatswerten für die Bemessung der Steuer, jedoch unter den relevanten Jahreswerten. Dies bringt in den meisten Fällen bares Geld aufgrund möglicher Rückerstattungen nach Jahresende.

• Achtung vor dem Verlust der Kinderbeihilfe! Ab 18 Jahren führt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 9.000 € zum Verlust der Familienbeihilfe für das gesamte betreffende Kalenderjahr. Zudem lohnt es sich trotz aller Argumente für Ferialjobs den Ausbildungserfolg im Auge zu behalten. Gelingt es Studierenden z.B. nicht, den ersten Studienabschnitt innerhalb der dafür vorgesehenen Mindeststudiendauer zuzüglich eines Toleranzsemesters erfolgreich abzuschließen, so ist die Familienbeihilfe bis zum tatsächlichen Abschluss des ersten Studienabschnittes zur Gänze verloren. Unter diesem Aspekt kann es mitunter sinnvoller sein die Ferienzeit zur Vorbereitung eventuell noch fehlender Diplomprüfungen zu nutzen und das „echte Arbeiten“ vorerst noch sein zu lassen.

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