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Zahnärztekammerumlage 2008 rechtzeitig herabsetzen lassen!
Vor allem für Praxisgründer, Wohnsitzzahnärzte und alle Berufsanfänger interessant!
Die Höchstbemessungsgrundlagen für die Kammerumlagen der Zahnärzte-kammern betragen für das Jahr 2008 je nach Bundesland zwischen 60.000 (Burgenland, Kärnten, OÖ, Steiermark und Vorarlberg) und 140.000 (Wien). In Tirol liegt dieser Betrag bei 80.000 , in Salzburg bei 90.000 und in Niederösterreich werden 100.000 herangezogen.
Automatische Höchstbemessung
Die Beiträge werden automatisch von den obigen Höchstbeitragsgrundlagen vorgeschrieben.
Rechtzeitiger Berichtigungsantrag lohnt sich
Sollte Ihr Gewinn unter der jeweiligen Latte liegen, so lohnt es sich rechtzeitig einen Berichtigungsantrag einzubringen. Rechtzeitig bedeutet binnen 4 Wochen ab Zustellung der Vorschreibung. Auch der Zeitpunkt der Zustellung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So wurden z.B. in Salzburg bereits entsprechende Vorschreibungen erlassen, während in Tirol und Vorarlberg die ersten Vorschreibungen für das Jahr 2008 Ende April/Anfang Mai hinausgehen sollen.
Für die Berichtigung der Beitragsbemessung 2008 ist der Einkommensteuerbescheid 2006 maßgeblich.
Für Wohnsitzärzte und Berufsanfänger immer ein Vorteil
Berufsanfänger in den ersten beiden Berufsjahren und Wohnsitzärzte profitieren immer. Diese können unabhängig von der tatsächlichen Höhe Ihres Einkommens, eine Herabsetzung auf die jeweiligen Mindestbeiträge erreichen.
Tipp:
Haben Sie die Frist für die Einbringung eines Berichtigungsantrages versäumt, so empfehlen wir Ihnen dennoch in dieser Sache mit der jeweiligen Landeszahnärztekammer in Kontakt zu treten. Erweist sich die Errechnung der Beitragshöhe nämlich als nicht richtig, so kann auch von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden.
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