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Zuschläge für Mehrstunden bei Teilzeitkräften

Im Arbeitszeitgesetz wurden wesentliche Neuerungen für Teilzeitarbeitskräfte geschaffen. Neu ist, dass ab 1.1.2008 bei Teilzeitbeschäftigten für geleistete Mehrabeitsstunden ein Zuschlag von 25 % zum Normallohn gebührt.

Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn die gesetzliche oder kollektivvertraglich festgesetzte Normalarbeitszeit (diese beträgt z.B. 40 Stunden für Ordinationshilfen) durch Vereinbarung mit dem Mitarbeiter unterschritten wird. Bei Mehrarbeit wird das vereinbarte Arbeitszeitausmaß bis zu 40 Stunden überschritten.

Die Abgeltung der Mehrarbeitsstunden kann auch durch Zeitausgleich erfolgen, aber auch hier gilt der Mehrarbeitszuschlag und somit ein Verhältnis von 1:1,25 oder der Zuschlag ist gesondert auszuzahlen.

Was kann man tun um den Zuschlag zu verhindern:

Einvernehmliche und schriftlich vereinbarte Änderung der Arbeitszeit

Besteht über einen längeren Zeitraum regelmäßig ein erhöhter Arbeitsbedarf so ist es sinnvoll den Dienstvertrag entsprechend anzupassen.

Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 innerhalb eines Kalendervierteljahres oder eines vorher schriftlich vereinbarten 3 Monats-Zeitraumes.

Näheres dazu erfahren Sie bei uns oder fordern Sie die ab Jänner 2008 aufliegende Infobroschüre an.

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