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    16.05.2022
    Mitarbeiter- und Klimafreundliches vom Finanzamt 2022
    Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligungen & Klimafreundlich bis zu 3.000,- Euro Steuern sparen

    Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligungen

    Dank der ökosozialen Steuerreform können ab 2022 jährlich bis zu 3.000,- Euro pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei als Gewinnbeteiligung zur Auszahlung gelangen.

    Allerdings gilt auch hier: Es ist nicht alles Gold was glänzt. Dummerweise sind solche Gewinnbeteiligungen nämlich zwar von der Lohnsteuer, nicht aber von der Sozialversicherung befreit und so kommen von den maximal möglichen 3.000,- Euro leider nur rund 2.450,- Euro bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Zudem fallen auch die gesamten Lohnnebenkosten für den Dienstgeber an.

    Weiters ist die Steuerfreiheit auch nur dann gegeben, wenn die Gewinnbeteiligung allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen gewährt wird. Die Gruppenbildung muss sachlich begründet und betriebsbezogen sein. Zulässig ist z.B. eine Gruppenbildung nach Funktionsbereichen (z.B. alle Angestellten, alle Arbeiter, Vertriebsmitarbeiter, Prophylaxeassistentinnen, Diplomkrankenschwestern etc.) oder nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

    Eine Anknüpfung an die Erreichung individueller Zielvorgaben wird hingegen nicht als Gruppenmerkmal gebilligt. Somit handelt es sich hier in Wahrheit also nicht um eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung, die an etwaige vom Individuum selbst herbeiführbare Erfolgsparameter geknüpft wäre, sondern vielmehr um eine vom individuellen Deckungsbeitrag und der persönlichen Performance unabhängige Prämie.

    Tipp: Melden Sie sich zur Auslotung der Ideallösung für Ihren Betrieb sowie zur korrekten Abwicklung über das Lohnkonto im Vorfeld rechtzeitig bei Ihrem MEDTAX-Steuerberater.

    Klimafreundlich bis zu 3.000,- Euro Steuern sparen

    Klima- und steuerfreundlicherweise gibt es jetzt für Zeiträume ab 2022 einen neuen Sonderabsetzposten für thermische Sanierungen und den Ersatz fossiler Heizungssysteme.

    Wurde dafür eine Bundesförderung ausbezahlt, so können für thermisch-energetische Maßnahmen bis zu 4.000,- Euro von der Steuerbemessungsgrundlage als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden. Betroffen sind z.B. der Austausch von Fenstern und die Dämmung von Fassaden.

    Zusätzlich kann auch für einen Umstieg von einem fossilen auf ein klimafreundliches Heizungssystem ein weiterer Absetzposten von bis zu 2.000,- Euro geltend gemacht werden.

    Bei einem Grenzsteuersatz von 50% können so insgesamt bis zu 3.000,- Euro an Steuern gespart werden.

    Der Schönheitsfehler dabei ist, dass diese Aufwendungen auf fünf Jahre und in manchen Fallkonstellationen sogar auf zehn Jahre verteilt werden müssen. Im Ergebnis muss die gesamte Steuerersparnis also gemäß der Salamitaktik lukriert werden. Die gute Nachricht: Das macht Ihr MEDTAX-Steuerberater für Sie.

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