Ausgabe-Nr. Top 500 im Juli/August 2022 in der "ECONOVA"
Im Allgemeinen sind steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen verpflichtend sieben Jahre lang aufzubewahren. Der Fristenlauf beginnt in der Regel nach Ablauf des betreffenden Jahres. Davon abweichend gibt es für bestimmte Sachverhalte jedoch auch längere Aufbewahrungspflichten. So sind zum Beispiel Unterlagen in Zusammenhang mit Grundstücken sogar bis zu 22 Jahre aufzubewahren.